Die überarbeitete EU-Gesetzgebung, die von der Schweiz übernommen wurde, verlangt von kleinen Kosmetikherstellern die Erstellung kostspieliger Sicherheitsberichte, was für Unternehmen wie den Laden von Kräuterfrau Agnes Schneider und Apotheken eine finanzielle Belastung darstellt. Kritiker argumentieren, dass die Verordnung der Rechtsangleichung Vorrang vor praktischen Sicherheitsbedürfnissen einräumt, und die Interessenvertreter plädieren für erweiterte Ausnahmen. Politische Bemühungen sind im Gange, um das Problem durch parlamentarische Untersuchungen und mögliche regulatorische Anpassungen zu lösen.